Der Mörder des damals 11-jährigen Jakob von Metzler bekommt vom Landgericht Frankfurt 3.000 Euro Schmerzensgeld bzw. Entschädigung plus Zinsen zugesprochen. Gäfgen wurde seinerzeit Gewalt angedroht, damit er den Aufenthaltsort des kleinen Jakob verrät. Er tat es nicht. Jakob war bereits tot. Nun ist Gäfgen eine Entschädigung zugesprochen worden, rechtlich gesehen leider einwandfrei. Er hätte Angst und Hilflosigkeit verspürt als man ihm Gewalt androhte. Was ist mit Jakob, welche Angst und Hilflosigkeit muss er ertragen haben……
Update: Ein Leser meines Posts bei Twitter hat bemängelt, dass ich das Wort “Schmerzensgeld” verwendet habe. “Falsch” schrieb er mir, es sei eine Entschädigung. Toll, hoch lebe die “Wortglauberei” bzw. der juristische Fachbegriff. In der Sache macht es allerdings keinen Unterschied!!!
Ab und an nimmt das Gesetz seltsame Züge an. Da kann Gäfgen ein Kind ermorden, sitzt dafür im Knast, bekommt aber noch Jahre später eine Entschädigung zugesprochen. Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Hinterbliebenen die ein ähnliches Schicksal erdulden müssen wie die Eltern von Jakob.
Recht ist Recht – ist es das?
Dem Richter ist wohl kein Vorwurf zu machen. Ein Richter hat sich nur an die Fakten zu halten. Gefühle, Emotionen haben für einen Richter keine Rolle zu spüren. Das ist nun mal so. Allerdings dreht sich einem bei solch einer Entscheidung der Magen um, bzw. es ist zum Kotzen. Wenn man aber einem Verurteilten alle Rechte abspricht, dann ist es vielleicht ein berechtigter Wunsch, ist aber auch nicht im Sinne der Gerechtigkeit.
Der Richterspruch ist zwar noch nicht rechtskräftig aber dieser Richterspruch wird viele Diskussionen nach sich ziehen. Bei Maischberger und ähnlichen Talk-Shows wird das sicher ein Thema werden.
Die damals verantwortlichen Polizisten wurden bereits bestraft. Auch das wollte ich nicht unbedingt verstehen. Alleine, dass Gäfgen die Stirn hat, solch eine Klage anzustrengen zeigt doch, dass er keine Reue zeigt. Ich wünsche Gäfgen alles mögliche und das ist nichts gutes.
(Jürgen Knösch)

