Die moslemischen Bundesligaprofis dürfen aufatmen bzw. können auch im anstehenden Ramadan essen.
Der Fastenmonat Ramadan fängt dieses Jahr übrigens heute, am 1. August an und geht bis zum 30. August, dem Zuckerfest.
Der Ramaden gilt aber zum Glück nicht für moslemische Fußballprofis. (Das war bereits 2010) Dazu gibt es nun ausdrücklich ein islamisches Rechtsgutachten.
Vorausgegangen waren Gespräche zwischen dem Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD), der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Deutschen Fußball-Bund.
Darin wurde die Erstellung des religiösen Gutachtens vereinbart.
Der Arbeitsvertrag mit dem Verein zwinge den Spieler zu einer bestimmten Leistung, heißt es in der Fatwa. Wenn Fußball „seine einzige Einkommensquelle ist und wenn er im Monat Ramadan die Fußballspiele bestreiten muss und das Fasten Einfluss auf seine Leistung hat, dann darf er das Fasten brechen”. Die Al-Azhar-Universität ist eine der wichtigsten Lehrstätten im sunnitischen Islam. Ihre Rechtsgutachten sind deshalb weithin anerkannt. Vereine und Spieler hätten damit sowohl im arbeitsrechtlichen wie im theologischen Sinne „Rechtssicherheit” erlangt, erklärten ZMD-Generalsekretär Aiman Mazyek und DFL-Geschäftsführer Christian Seifert. Quelle: Newsticker Bild.de
Dann bin ich ja beruhigt.
Allah scheint ein Fußballfan zu sein.
Ich hoffe nur, dass Allah nicht dahinter kommt, dass die meisten Fußballprofis der Bundesliga neben dem Salär fürs kicken noch Werbeverträge haben, aus denen sie auch so einige Einnahmen erzielen. Meinereiner könnte wohl recht gut von diesen Werbeeinnahmen leben, im Gegensatz zu den Werbeeinnahmen mit meinem Blog
Natürlich bin ich kein Jurist und schon gar kein Kenner des Koran. Aber die Herren, die das “passende Rechtsgutachten” erstellt haben, werden sicher alle Aspekte hinterfragt und fachkundig beleuchtet haben. Özil und Co. müssen nun nicht befürchten, dass ihre Form unter dem Ramadan leidet. Dann kann die Bundesliga-Saison 2010/2011 ja losgehen.
(Jürgen Knösch)

